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Allgemeine Geschäftsbedingungen der tophotelprojects GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der tophotelprojects GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen der tophotelprojects GmbH
tophotelprojects GmbH AGB_deutsch 2009.pdf
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1. Geltungsbereich
Unsere Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller, auch nachfolgender, Geschäfte mit dem Kunden; sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. Andere Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen von Bestellern werden von uns – auch ohne schriftlichen Widerspruch – nicht anerkannt.

2. Leistungsinhalt
(1) Gegenstand unserer Leistungen sind die Erfassung, Bereithaltung, Vermittlung und Verarbeitung von Informationen aus eigenen und fremden Datenbanken, insbesondere von Adressdaten, sowie deren Überlassung per Email, auf Datenträgern und Online. Ferner Dienstleistungen im Zusammenhang mit dieser Überlassung, wie z.B. Datamining, Dublettenüberprüfung, Profiling oder auch Marktforschungs-, Direktmarketing- oder Telemarketingaktivitäten.

(2) Der Nutzer der Adressdaten hat das Recht, diese im Rahmen der vereinbarten Nutzung auf seinem Rechner zu speichern.

(3) Trotz ständiger Aktualisierung und Überarbeitung der Adressdateien kann wegen der Fluktuation innerhalb einzelner Adress- und Branchengruppen keine Gewähr dafür übernommen werden, dass die Adressen und sonstigen Anschriftmerkmale zum Zeitpunkt der Überlassung postalisch richtig und zu einer Branchen- oder Zielgruppe vollständig in den Dateien enthalten sind. Da wir die Anschriften unter anderem aus Befragungsaktionen zusammenstellen, können wir nicht gewährleisten, dass ein Adressat das ist oder noch ist, wofür er sich bei der Erfassung oder letzten Aktualisierung ausgegeben hat oder von dritter Seite ausgegeben wurde, weshalb Retouren (Rückläufer) unvermeidlich sind.
 
3. Zahlungsbedingungen
(1) Unsere Rechnungen sind rein netto sofort nach Erhalt zur Zahlung pro Lizenzjahr im Voraus fällig, zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

(2) Wird uns nachträglich bekannt, dass der Kunde bei Auftragserteilung für uns nicht erkennbare ungünstige Verhältnisse verschwiegen hat, die sein Unvermögen zur Vertragserfüllung hätten annehmen lassen, so sind wir berechtigt, ohne Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Bezahlung schon erbrachter Leistungen zu verlangen.

(3) Aufrechnungen mit Gegenforderungen oder Zurückbehaltung von Zahlungen kann der Kunde nur geltend machen, wenn und soweit seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

(4) Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang wird in der ersten Mahnstufe eine Zusatzgebühr in Höhe von € 7,50 erhoben. Diese erhöht sich in den nächsten Mahnstufen auf € 10,00 pro Mahnung.

4. Lieferung
(1) Der Bezugszeitraum beginnt mit dem Tag des vereinbarten Lizenzzeitraumes. Der Zugang zur Online-Hoteldatenbank tophotelprojects.com® wird spätestens 3 Werktage nach Eingang der Lizenzgebühr auf dem Konto der tophotelprojects GmbH frei geschaltet.

(2) Bei schuldhafter Überschreitung der Lieferfrist tritt Verzug erst durch schriftliche Mahnung des Kunden ein. Im Falle des Verzuges ist der Kunde berechtigt, nach schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten sofern tophotelprojects GmbH nicht innerhalb der Nachfrist seiner Lieferschuld nachkommt. Als Lieferfrist wird auch die Freischaltung des Zugangs verstanden.

5. Gewährleistung und Haftung
(1) Gewährleistungsansprüche des Bestellers bestehen nur, falls die Informationsaufbereitung und/oder Informationslieferung aus einem Grunde mangelhaft ist, den tophotelprojects GmbH zu vertreten hat. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Adressdatensätze übernimmt die tophotelprojects GmbH keine Gewährleistung, da die Adressen und Zusatzinformationen nicht nur von der tophotelprojects GmbH direkt recherchiert werden, sondern auch von dritter Seite an tophotelprojects GmbH übermittelt werden. Auch für die Anzahl der Recherchen aus einem bestimmten Gebiet übernimmt tophotelprojects GmbH keine Gewähr, da aufgrund von Umständen, die nicht im Einwirkungsbereich der tophotelprojects GmbH liegen, es nie auszuschließen ist, dass nicht sämtliche Bauvorhaben oder übrige Informationen recherchiert werden können.

(2) Der Ersatz von Schäden des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verzug, Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsabschluss, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung ist für die Fälle leichter Fahrlässigkeit mit Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ausgeschlossen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszweckes unverzichtbar ist, haften wir für Personenschäden unbeschränkt, für Sach- und Vermögensschäden nur insoweit, als bei Vertragsschluss mit ihrem Eintritt üblicherweise zu rechnen war. Die Haftung für Mangelfolgeschäden, die auf positiver Vertragsverletzung beruhen ist ausgeschlossen, sofern weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten gelten die vorerwähnten Haftungsbeschränkungen, auch für die Fälle grober Fahrlässigkeit.

6. Urheberrechte, Datenmissbrauch
(1) An den von uns überlassenen Adressdaten sowie an Dokumentationen und Studienergebnissen besteht Urheberrechtsschutz gemäß §§ 4, 87a ff Urheberrechtsgesetz; sie dürfen nur in dem mit uns vereinbarten Umfang genutzt werden. Auf die Strafvorschriften des Urheberrechts für den Fall der Zuwiderhandlung wird ausdrücklich hingewiesen.

(2) Soweit wir mit dem Besteller keine abweichende Vereinbarung haben, sind alle von uns zur Verfügung gestellten Adressen nur zur Eigennutzung unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes bestimmt. Soweit ein Nutzer die Adressen zur Erfüllung eines Auftrages für einen Dritten verwendet, dürfen die Adressdaten ausschließlich diesem Auftraggeber zur einmaligen Nutzung überlassen werden und müssen nach Abschluss der einmaligen Nutzung auf dem Rechner des Nutzers gelöscht werden. Weitere Vervielfältigungen sind nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung zulässig, es sei denn, sie sind gesetzlich gestattet. Die widerrechtliche Nutzung zieht eine sofortige Sperrung des Zugangs zur Datenbank nach sich.

(3) Der Kunde hat für jeden Fall der von ihm zu vertretenen unberechtigten Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus, insbesondere der vollständigen Vervielfältigung des Datenträgers oder der Übertragung auf einen dauerhaften Speicher, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100.000,00 € zu bezahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt davon unberührt.

7. Rechtsbeziehung
Auf alle Rechtsbeziehungen zu uns findet ausschließlich deutsche Rechtsprechung Anwendung. Das internationale Kaufrecht EKG findet keine Anwendung.

8. Datenschutz
(1) Der Kunde verpflichtet sich, bei der Nutzung der Daten die Bestimmungen des in Deutschland geltenden Datenschutzrechtes sicherzustellen und einzuhalten.

(2) Der Kunde und seine Beauftragten werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass tophotelprojects GmbH seine vollständige Anschrift sowie vertragsrelevante Informationen elektronisch speichert und für die Aufgaben, die sich aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis ergaben, elektronisch verarbeitet.

 

9. Schriftform
Jegliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für den Verzicht auf Rechte aus dem Vertrag oder diesen Bedingungen einschließlich dieses Formerfordernisses. Alle nach dem Vertrag abzugebenden Erklärungen und Mitteilungen sind nur schriftlich wirksam.

10. Vertragsdauer und Kündigungsfrist Abonnementdienste
(1) Ein Vertragsjahr umfasst 12 Monate mit Beginn des vereinbarten Lizenzzeitraums. Soweit keine anderweitige Regelung getroffen wird, läuft ein Vertragsverhältnis (Abonnementservice oder Lizenznutzung) unbefristet und kann von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Bezugszeitraumes gekündigt werden.

(2) Sofern eine Mindestvertragslaufzeit (12 Monate) vereinbart wird, kann eine ordentliche Kündigung nach Maßgabe des Satzes 1 dieser Regelung erstmalig zum Ende der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit erfolgen. Wird ein Vertragsverhältnis mit einer vereinbarten Mindestlaufzeit nicht rechtzeitig (3 Monate) zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt, verlängert es sich automatisch um die Dauer der jeweils vereinbarten Mindestvertragslaufzeit.

(3) Davon unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund. Kündigt der Kunde fristlos und liegt ein wichtiger Grund für die fristlose Kündigung nicht vor, so gilt die Kündigung als ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Termin.

11. Teilnichtigkeit
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht berührt.

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder diesen Bedingungen sind die Gerichte in Rotenburg/Wümme zuständig, sofern der Kunde Vollkaufmann ist oder sich der Wohnsitz des Kunden zum Zeitpunkt der Klageerhebung entweder nicht im Inland befindet oder unbekannt ist.


Scheeßel, April 2009

 

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Das sagen Kunden über tophotelprojects.com:

 

„Als einer der weltweit führenden Hoteleinrichter sind wir für die sorgfältige Recherchearbeit und saubere Datenpräsentation auf tophotelprojects.com® sehr dankbar.“

Peter Grünwald
Geschäftsführer
VOGLAUER
Österreich